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Förderung

Für die Fort- und Weiterbildungskurse des INSTITUTs gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten.
Mit der AZWV-Zertifizierung erfüllt DAS INSTITUT die Anforderungen an Bildungsträger für die finanzielle Förderung der Teilnehmer.

Wir führen hier eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf.
Es lohnt sich, in Eigenregie die individuellen Fördermöglichkeiten zu recherchieren.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund einmal jährlich eine berufliche Fortbildung mit bis zu 500 Euro. Wichtig ist die Beratung bei einer der ca. 600 Beratungsstellen vor der Anmeldung zum Kurs. Wie Sie den Prämiengutschein betragen können, finden Sie hier www.bildungspraemie.info

Meister-Bafög können nicht nur Meister sondern auch Requisiteure beantragen, wenn sie nicht bereits eine gleich- oder höherwertige Ausbildung haben.
Der staatliche Zuschuss liegt bei 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die restlichen Gebühren erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen. Bei Bestehen der Prüfung werden weitere 25 % der "Restschuld" erlassen.
Außerdem gibt es Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt.
Weitere Infos unter www.meister-bafoeg.info

Wer seinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat, hat die Möglichkeit über den Bildungsscheck Brandenburg eine finanzielle  Förderung zu beantragen.
Weitere Infos finden Sie hier.

In Hamburg gibt es den Weiterbildungsbonus
 „Weiterbildungsbonus - schnell und unkompliziert qualifizieren“
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.
Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.
Weitere Infos unter  www.weiterbildungsbonus.net

Mit bestimmten Voraussetzungen kann man in Hessen den Qualifizierungsscheck Hessen beantragen. Eine Voraussetzung ist der erste Wohnsitz in Hessen. Weitere Voraussetzungen und Infos erhalten Sie hier.

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Bildungsscheck und in Rheinland-Pfalz den Qualischeck.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr (oder 10 Tage in zwei Jahren) Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Viele unserer Lehrgänge sind als Bildungsurlaub anerkannt. Sprechen Sie uns an!