Geprüfte/r Requisiteur/in (IHK)
Ob beim Film oder im Theater: in der Requisite zu arbeiten heißt, für die Beschaffung und Instandhaltung aller beweglichen Ausstattungsgegenstände einer Film-, Fernseh- oder Theaterproduktion verantwortlich zu sein.
Dafür ist neben dem Wissen über die Beschaffung, Herstellung und Erhalt der Requisiten umfangreiche Kenntnis über deren Einsatz und Verwendung in den verschiedenen Zeitepochen und Stilen notwendig.
Einfallsreichtum und Geschicklichkeit in der Umsetzung eigener und anderer Ideen sind für einen Requisiteur notwendig. Der Requisiteur muss mit allen Gewerken im Hintergrund eng zusammen arbeiten. Das Gesamtergebnis ist dann auf der Bühne, im Kino oder im Fernsehen und in der Werbung zu sehen.
Als Requisiteur/in sollte man über handwerkliches Geschick verfügen und trotz der Teamarbeit selbständig arbeiten können
Die Fortbildung findet als Vollzeitunterricht in Blöcken in den Räumen der
Deutschen Event Akademie und des INSTITUT für angewandte Medien statt.
1. Block 05.11.2012 bis 30.11.2012
2. Block 07.01.2013 bis 01.02.2013
3. Block 25.02.2013 bis 22.03.2013
Der tägliche Unterricht findet in der Zeit von 9:00 bis 16:15 Uhr statt.
Insgesamt 480 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr gesamt 2.750,00 Euro.
Anmeldegebühr 200,00 Euro (fällig mit Vertragsabschluss)
Die Anmeldegebühr wird auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die restlichen Lehrgangskosten sind zahlbar in drei Raten à 850,00 Euro.
Für Lern- und Arbeitsmaterialien und für Exkursionen (evtl. Fahrten, Eintritte und Verpflegung), können weitere Kosten anfallen.
Die Prüfungsgebühren in Höhe von zurzeit 900,00 Euro (Stand 01.01.2012) werden von der Handelskammer Hannover erhoben.






Dozentin für die Fächer Theatergeschichte, Kulturgeschichte, Stilkunde, Präsentationen und Kommunikation


Mitinhaberin des Ingenieurbüros Grossigk & Krienelke
Sie müssen bei der Handelskammer Hannover die Zulassung zur Prüfung beantragen. Das Formular finden Sie hier
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Ausbildungs-Abschlussprüfung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik" und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß Satz 1 muss der Fortbildung zum Geprüften Requisiteur / zur Geprüften Requisiteurin dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen/deren Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 haben.
(2) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
