header

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik gemäß SQQ 1

Die Tätigkeiten der „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“

umfassen die Errichtung, den Betrieb und die Außerbetriebnahme nicht statio­närer elektrischer Anlagen der Veranstaltungstechnik, die mit verwendungsfer­tigen Betriebsmitteln und Geräten errichtet werden, sowie den Betrieb elektri­scher Anlagen und Betriebsmittel der Veranstaltungstechnik. Dazu ist erforderlich, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beur­teilt, gemessen, instand gehalten und repariert werden können.

Die eigenverantwortliche Durchführung der vorgenannten Tätigkeiten erfodert hinreichende und zeitnahe praktische Erfahrung sowie aktuelle Kenntnisse des Standes der Technik.

SQQ1 (580 KB)

Der Unterricht findet in zwei Blöcken statt. Der Lehrgang umfasst 270 Unterrichtsstunden. Die Prüfung erfolgt anschließend.

1. Block:         25.02. – 20.03.2013
2. Block:       13.05. – 29.05.2013
Prüfung:        30. und 31. Mai 2013

Unterrichtszeit    MO – FR von 9:00 bis 17:15 Uhr                      

Der Einstiegspreis für die erste Durchführung nach der neuen Verordnung beträgt 2.490,00 Euro inkl. Prüfung.

Ratenzahlung ist möglich.

 

Sven Kubin Meister für Veranstaltungstechnik, Meister für Elektrotechnik Meister für Veranstaltungstechnik, Meister für Energietechnik.
Autor des Buches "Strom zum Anfassen"
1986 bis 2010 freier Veranstaltungstechniker, seit 2011 Geschäftsführer der DPVT.
Dozent für Elektrotechnik

Im Rahmen dieses Lehrgangs sind praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik von mindestens 800 Stunden innerhalb der letzten 3 Jahre nachzuweisen.

Diese müssen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt und von dieser schriftlich bestätigt worden sein.

Diese praktischen Tätigkeiten müssen mindestens die folgenden Inhalte um­fassen:

Ø  Planen elektrischer Anlagen

Ø  Materialauswahl

Ø  Errichten elektrischer Anlagen

Ø  Prüfen und Messen von elektrischen Größen

Ø  Auswahl, Bemessung, Konfektionieren und Prüfen von Leitungen

Ø  Prüfen und Messen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen

Ø  Dokumentation

Ferner ist die Vorlage einer aktuellen Ersthelfer-Bescheinigung notwendig.